Was besagt der Titel „Fachanwalt“?

 

In einigen Rechtsgebieten, zum Beispiel im Mietrecht und im Sozialrecht, verleihen die Anwaltskammern auf Antrag den Titel des „Fachanwalts“. Welche Voraussetzungen der Rechtsanwalt hierfür erfüllen muss, richtet sich nach der Fachanwaltszulassungsordnung (FAO).

 

Danach muss der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in seinem Rechtsgebiet nachweisen. Hierzu muss er einen Fachlehrgang eines zugelassenen Fortbildungsinstituts absolvieren und durch erfolgreich bestandene Klausuren abschließen. Außerdem muss er eine anonymisierte Fallliste vorlegen, um zu belegen, dass er in einem bestimmten Zeitfenster die vorgeschriebene Anzahl von Fällen bearbeitet hat.

 

Der Fachanwalt muss sich außerdem jährlich in seinem Gebiet fortbilden und dies auch gegenüber der Anwaltskammer nachweisen.